Versand

Versand und Zahlungsbedingungen

Unsere Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Individuell getroffene Vereinbarungen haben Vorrang.

1. Zahlungsbedingungen

(1) Zahlungsarten
Die Bezahlung erfolgt über die im jeweiligen Angebot oder im Bestellprozess angebotenen Zahlungsarten. Hierzu können insbesondere Überweisung, PayPal, Klarna, Amazon Payments, Sofortüberweisung, Kreditkarte und Kauf auf Rechnung gehören.

(2) Verfügbarkeit und zusätzliche Kosten
Die verfügbaren Zahlungsarten und etwaige gesetzlich zulässige zusätzliche Kosten werden dem Besteller vor Vertragsschluss mitgeteilt. Zusätzliche Zahlungsgebühren werden nur erhoben, wenn sie gesetzlich zulässig und ausdrücklich vereinbart sind.

(3) Fälligkeit
Soweit kein abweichendes Zahlungsziel vereinbart wurde, ist der Rechnungsbetrag nach Vertragsschluss und Zugang der Rechnung ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig.

(4) Anzahlung und Restzahlung
Vereinbarte Anzahlungen, Restzahlungen oder Ratenzahlungen richten sich nach dem jeweiligen Angebot beziehungsweise der Auftragsbestätigung. Ist eine Zahlung vor Versand vereinbart, erfolgt die Versandfreigabe nach Eingang des fälligen Betrags.

(5) Auswahl der Zahlungsarten
Wir können die angebotenen Zahlungsarten vor Vertragsschluss beschränken. Bereits verbindlich vereinbarte Zahlungsbedingungen werden dadurch nicht nachträglich geändert.

(6) Zahlungsdienstleister und Marktplätze
Bei Zahlungen über externe Zahlungsdienstleister oder Online-Marktplätze gelten ergänzend deren wirksam vereinbarte Bedingungen für die Zahlungsabwicklung. Die Zahlungsfälligkeit richtet sich nach den bei Vertragsschluss vereinbarten Bedingungen.

(7) Aufrechnung
Der Besteller darf mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis bleibt ebenfalls zulässig.

2. Lieferung, Versand und Transportschäden

(1) Lieferumfang
Der Lieferumfang und die vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem Angebot und der Auftragsbestätigung. Die Ware wird entsprechend ihrer Beschaffenheit transportgerecht verpackt.

(2) Lieferort und zusätzliche Leistungen
Die Lieferung erfolgt an die vereinbarte Lieferadresse im vereinbarten Umfang. Ein Transport innerhalb des Gebäudes, das Überwinden von Treppen oder anderen Hindernissen sowie Montage, Aufstellung, Anschluss und Einweisung sind nur enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Der Besteller muss uns Besonderheiten der Anlieferung, insbesondere eingeschränkte Zufahrten, Treppen, schmale Türen oder erforderliche Hebe- und Transportmittel, rechtzeitig mitteilen.

(3) Teillieferungen
Teillieferungen sind zulässig, wenn sie dem Besteller zumutbar sind und die Lieferung der restlichen Ware sichergestellt ist. Hierdurch verursachte zusätzliche Versandkosten trägt der Besteller nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

(4) Produktänderungen
Geringfügige, zumutbare Änderungen der Konstruktion oder Form sowie geringfügige Farbabweichungen bleiben vorbehalten, sofern die vereinbarte Beschaffenheit, Funktion, Qualität und Verwendbarkeit der Ware dadurch nicht beeinträchtigt werden. Ausdrücklich vereinbarte Ausführungen bleiben verbindlich.

(5) Gefahrenübergang
Beim Versendungskauf geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware nach Maßgabe des § 447 BGB mit Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder die sonst zur Versendung bestimmte Person auf den Besteller über. Bei Selbstabholung erfolgt der Gefahrenübergang mit Übergabe an den Besteller oder dessen Beauftragten.

Abweichende Vereinbarungen sowie unsere Verantwortung für von uns zu vertretende Schäden, insbesondere durch unzureichende Verpackung, bleiben unberührt.

(6) Kontrolle bei Anlieferung
Der Besteller soll die Lieferung vor Unterzeichnung des Ablieferbelegs und möglichst im Beisein des Fahrers auf äußerlich erkennbare Schäden und Fehlmengen kontrollieren. Insbesondere sind Verpackung, Palette und sichtbare Geräteteile zu prüfen.

Erkennbare Schäden oder Fehlmengen sind dem Fahrer unmittelbar mitzuteilen und konkret auf dem Ablieferbeleg beziehungsweise der Speditionsbescheinigung zu vermerken. Ein allgemeiner Vermerk wie „unter Vorbehalt“ genügt zur eindeutigen Beschreibung des Schadens nicht. Zusätzlich sollen aussagekräftige Fotos angefertigt und eine Kopie des Belegs aufbewahrt werden.

(7) Annahme bei erkennbaren Schäden
Bei erheblichen äußerlich erkennbaren Schäden am Gerät oder an der Verpackung, die auf eine erhebliche Beschädigung des Geräts schließen lassen, bitten wir darum, die Annahme zu verweigern und den Grund auf dem Ablieferbeleg festzuhalten.

Bei geringfügigen Verpackungsschäden ist eine Annahme mit konkretem Schadensvermerk regelmäßig möglich. Im Zweifel soll vor der Entscheidung Rücksprache mit uns gehalten werden. Eine berechtigte Annahmeverweigerung führt nicht allein zur Berechnung zusätzlicher Transportkosten.

(8) Verdeckte Schäden nach Annahme
Auch bei äußerlich unbeschädigter Verpackung soll die Ware nach Anlieferung zeitnah ausgepackt und geprüft werden.

Schäden, die erst nach Annahme oder beim Auspacken festgestellt werden, sind uns unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu melden. Dies gilt auch, wenn die Lieferung ohne Schadensvermerk angenommen wurde.

Verpackung und Palette sollen, soweit zumutbar, bis zur Klärung aufbewahrt werden. Ein möglicherweise sicherheitsrelevant beschädigtes Gerät darf bis zur fachlichen Klärung nicht in Betrieb genommen werden.

(9) Meldung aller Schäden an Boxfreund
Bitte melden Sie sämtliche Transportschäden und Fehlmengen unverzüglich über unser Reklamationsformular:

https://boxfreund.de/pages/reklamationsmanagement-und-schaden

Dies gilt insbesondere für:

  • Schäden, wegen derer die Annahme verweigert wurde;

  • Schäden bei angenommenen Lieferungen;

  • verdeckte Schäden trotz unbeschädigter Verpackung;

  • Schäden, die erst beim Auspacken entdeckt werden;

  • fehlende Teile oder unvollständige Lieferungen.

Bitte geben Sie die Rechnungs- oder Bestellnummer, eine Beschreibung des Schadens und das Lieferdatum an. Fügen Sie möglichst Fotos des Geräts, der Verpackung und der Palette sowie den Ablieferbeleg bei. Fehlende Unterlagen können nachgereicht werden; die erste Meldung soll dadurch nicht verzögert werden.

Ist das Formular nicht erreichbar, kann die Meldung an info@boxfreund.de erfolgen. Andere rechtzeitig bei uns eingegangene Schadens- oder Mängelanzeigen bleiben wirksam.

(10) Anzeige gegenüber dem Frachtführer
Die Meldung an Boxfreund ersetzt nicht automatisch eine erforderliche Schadensanzeige gegenüber dem Frachtführer.

Bei Transporten, auf die § 438 HGB Anwendung findet, sind äußerlich erkennbare Schäden spätestens bei Ablieferung gegenüber dem Frachtführer beziehungsweise Fahrer anzuzeigen. Verdeckte Schäden sind innerhalb von sieben Tagen nach Ablieferung gegenüber dem Frachtführer anzuzeigen. Anzeigen nach Ablieferung müssen in Textform erfolgen; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

Eine verspätete Anzeige kann zu gesetzlichen Beweisnachteilen führen. Sie bewirkt bei Sachschäden jedoch nicht automatisch den vollständigen Verlust sämtlicher Ansprüche.

(11) Gesetzliche Mängelrechte
Die vorstehenden Hinweise zur Schadensabwicklung begründen keinen pauschalen Ausschluss gesetzlicher Mängelrechte. Die Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nach § 377 HGB bleiben unberührt, soweit dessen Voraussetzungen vorliegen.

3. Lieferzeit und Zustellung

(1) Lieferfristen und Liefertermine
Lieferzeiten ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung. Als „voraussichtlich“, „circa“ oder vergleichbar bezeichnete Angaben sind Schätzungen. Ausdrücklich verbindlich vereinbarte Lieferfristen und Liefertermine bleiben verbindlich.

Eine pauschale Überschreitung verbindlicher Lieferfristen ist damit nicht vereinbart.

(2) Versand- und Anliefertermine
Ein ausdrücklich als Versandtermin bezeichneter Termin betrifft die Übergabe an den Transportdienstleister. Ein ausdrücklich vereinbarter Anliefertermin betrifft die Ankunft am vereinbarten Lieferort. Bei vereinbarter Selbstabholung informieren wir den Besteller über die Abholbereitschaft.

(3) Voraussetzungen der Lieferung
Ist Vorkasse vereinbart, setzt die Versandfreigabe den Eingang der vor Versand fälligen Zahlung voraus. Bei vereinbarter Anzahlung oder Ratenzahlung gelten die individuell vereinbarten Zahlungs- und Lieferbedingungen.

Die Lieferung setzt außerdem voraus, dass notwendige Angaben, Freigaben und sonstige vereinbarte Mitwirkungshandlungen des Bestellers rechtzeitig vorliegen. Verzögerungen durch ausstehende Mitwirkung werden dem Besteller mitgeteilt; Lieferfristen verschieben sich nur im entsprechend erforderlichen Umfang.

(4) Fehlende Lieferzeitangabe
Ist keine Lieferfrist vereinbart, richtet sich die Fälligkeit der Lieferung nach den gesetzlichen Vorschriften. Wir teilen dem Besteller den voraussichtlichen Versand- beziehungsweise Lieferzeitpunkt mit.

(5) Lieferverzögerungen
Sobald eine relevante Lieferverzögerung absehbar ist, informieren wir den Besteller über die Ursache und, soweit möglich, über den voraussichtlichen neuen Lieferzeitpunkt.

Verzögerungen durch Lieferanten oder Transportdienstleister führen nicht automatisch zum Ausschluss gesetzlicher Ansprüche des Bestellers.

(6) Selbstbelieferung
Ein Vorbehalt rechtzeitiger und richtiger Selbstbelieferung gilt nur, wenn er bei Vertragsschluss ausdrücklich vereinbart wurde und wir ein entsprechendes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben. Voraussetzung ist, dass die ausbleibende Belieferung nicht von uns zu vertreten ist.

Bei endgültiger Nichtverfügbarkeit informieren wir den Besteller unverzüglich. Soweit wir aufgrund eines wirksamen Selbstbelieferungsvorbehalts vom Vertrag zurücktreten dürfen und hiervon Gebrauch machen, erstatten wir bereits erhaltene Zahlungen unverzüglich. Gesetzliche Rechte des Bestellers bleiben unberührt.

(7) Höhere Gewalt
Unvorhersehbare, unvermeidbare Ereignisse außerhalb unseres Verantwortungsbereichs, die die Lieferung tatsächlich verhindern, können die Lieferfrist für die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit verlängern. Wir informieren den Besteller unverzüglich über Beginn und voraussichtliche Dauer der Behinderung.

Dauert die Behinderung länger als drei Monate, können beide Parteien hinsichtlich des noch nicht erfüllten Vertragsteils vom Vertrag zurücktreten. Bereits erhaltene Zahlungen für diesen Teil werden unverzüglich erstattet. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

(8) Vorbereitung und Anwesenheit bei Zustellung
Der Besteller muss bei einem vereinbarten oder rechtzeitig angekündigten, zumutbaren Liefertermin sicherstellen, dass er selbst oder eine zur Annahme berechtigte Person anwesend ist und die vereinbarten Voraussetzungen der Anlieferung erfüllt sind.

Übermittelte Sendungsverfolgungen und Zustellinformationen sind zu beachten. Die Bereitstellung einer Sendungsverfolgung allein begründet jedoch keine uneingeschränkte Pflicht, ohne ausreichend konkrete und rechtzeitige Ankündigung zur Annahme bereitzustehen.

(9) Erneute Zustellung und zusätzliche Kosten
Scheitert eine ordnungsgemäß angebotene Zustellung, weil der Besteller oder eine zur Annahme berechtigte Person trotz eines vereinbarten oder rechtzeitig angekündigten, zumutbaren Liefertermins nicht anwesend ist, können wir tatsächlich entstandene und objektiv erforderliche zusätzliche Kosten nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften berechnen.

Hierzu können insbesondere Kosten einer erneuten Anlieferung, notwendige Rücktransportkosten, angemessene Wartezeiten sowie erforderliche Lagerkosten gehören. Gleiches gilt bei einer unberechtigten Annahmeverweigerung oder fehlender erforderlicher Mitwirkung, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

Keine zusätzlichen Kosten werden allein deshalb berechnet, weil die Spedition von einem vereinbarten Liefertermin abweicht oder der erfolglose Zustellversuch ausschließlich von uns beziehungsweise dem Transportdienstleister zu vertreten ist. Eine berechtigte Annahmeverweigerung bleibt unberührt.

(10) Versandkosten und Auslandslieferungen
Die vereinbarten Versandkosten werden vor Vertragsschluss im Angebot oder im Bestellprozess ausgewiesen. Zusätzliche Leistungen werden nur aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung berechnet; gesetzliche Ansprüche auf Ersatz von Mehraufwendungen bleiben unberührt.

Bei Auslandslieferungen richtet sich die Verteilung von Transportkosten, Zöllen, Einfuhrabgaben und sonstigen Gebühren nach den ausdrücklich vereinbarten Lieferbedingungen.

4. Zurückbehaltungsrecht

Der Besteller kann ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Weitere zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

5. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des jeweiligen Kaufpreises unser Eigentum.